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zum Schutz vor Stolperfallen und zum Ausschluss von Haftungsrisiken!! Der Gesetzgeber hat die Problematik der Stolperunfälle ebenfalls erkannt und verfügt,dass Fußböden keine Stolperstellen aufweisen dürfen. (gem. Anforderungen an Arbeitsstätten (Anhang) nach § 3 (1) ArbStättV). Die Kabelbrücken sind aus einem völlig neuen und besonders schweren Material gemacht,deshalb liegen sie ohne weitere Befestigung glatt und sicher am Untergrund auf. So werden Kabel und hochwertige Bodenbeläge geschont und Stolperfallen vermieden. Sie können mit der Schere leicht auf das gewünschte Maß gekürzt werden. Diese Kabelbrücken sind in zwei Varianten lieferbar: B 9 und B 15 B 9: 1 Kabelkanal 10 mm (z. b. für Stromkabel) und 2 Kabelkanäle 7 mm (z. B. für Telefonkabel) Höhe 1,7 cm x Breite 9,5 cm B 15: bis zu 9 Kabel in 5 Kanälen Höhe 1,7 cm x Breite 15 cm Beide Kabelbrücken sind in 150cm und 300 cm Länge erhältlich.